...Sie fehlende Baupläne und alte Baubeschreibungen im Bauarchiv der gemeinde erhalten? Ist das Gebäude nicht vor 1945 errichtet, haben Sie gute Chancen alte Bauakten einsehen zu können
...der festgelegte Bodenrichtwert nicht ohne Anpassung an die Grundstücksgröße in eine Berechnung einfließen darf?
...der Beleihungswert nicht dem aktuellen Marktwert entspricht und der Kunde in der Regel nicht erfährt?
...der Immobilienmakler keine Prospekthaftung über die Angaben im Exposé übernimmt?
...automatisierte Marktwertermittlungen oft eine Streuung von 50% zum tatsächlichen gutachterlich errechneten Verkehrswert ergeben?
...automatisierte und kostenfreie Marktwertermittlungen eigentlich nur dazu dienen, für den Makler eine Adresse zu generieren?
...Instandhaltungsrücklagen bei Verkauf die Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer mindern?
...das Bestellerprinzip nur bei Vermietung gilt, aber nicht bei einem Immobilienverkauf?
...70% des Energieverbrauchs in deutschen Haushalten für Heizen verwendet wird, aber nur 2% für die Beleuchtung?
...eine nachträgliche Wärmedämmung der Fassade ein ziemlicher Unsinn ist und besser das Geld in eine gute Heizung, Fenster und Wärmedämmung des Daches investiert werden sollte?
...immer weniger Immobilien zwangsversteigert werden und die Schnäppchen verschwunden sind?
...bei den 30- bis 39-Jährigen die Eigentumsquote zwischen 28% (Ost) und 32% (West) beträgt?
...bei Erbbaurecht in der Regel immer auch ein anteiliger Grundstückswert für den Marktwert zu berücksichtigen ist?
...Angebotspreise keine Verkaufspreise sind. Verkaufspreise können beim Gutachterausschuss durch öffentlich bestellte, oder 17024 zertifizierte Gutachter nachgefragt werden?